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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Grundbedingungen Lieferung und Leistung der Blackbit digital Commerce GmbH 

§ 1 Allgemeines

1.
Diese Grundbedingungen sind Bestandteil aller unserer Angebote und Verträge über Leistungen, einschließlich etwaiger Beratungen, auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung ohne ausdrückliche in Bezugnahme. Sie werden ergänzt durch Zusatzbedingungen für unsere Leistungen:

  • Webdesign
  • Softwareverkauf
  • Fernnutzung von Software (ASP)
  • Softwareerstellung
  • Softwarepflege
  • Providerdienste.

2.
Andere Bedingungen des Kunden sind nur verbindlich, soweit schriftlich vereinbart. Bezugnahmen des Kunden auf seine Bedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Mündliche Zusagen und Abreden sind erst mit schriftlicher Bestätigung verbindlich.

3.
Unsere Angebote verstehen sich als freibleibende Aufforderung zum Vertragsabschluss. Ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung zustande.

4.
Der Kunde darf Ansprüche aus dem Vertrag nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung abtreten.

5.
Sofern nichts anderes bestimmt wird, gelten für technische Begriffe, Bezeichnungen, Symbole, Qualitätserfordernisse, Formatanforderungen oder Ähnliches die jeweiligen zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden DIN-, ISO- oder VDE-Normen, RFC (Request for Comments) der Internet Engineering Task Force und Spezifikationen des World Wide Web Consortiums (W3C) als vereinbart. Wird eine dieser Normen und Empfehlungen nach Vertragsabschluss, aber vor Vertragserfüllung geändert, so bleibt diese Vereinbarung gleichwohl unverändert wirksam. Wir sind jedoch frei, die Anforderungen der neuen Norm zu berücksichtigen und uns im Zweifel darauf zu berufen.

6.
Enthalten unsere Grund- und Zusatzbedingungen keine oder keine abschließende Regelung, so gilt Kauf- bzw. Werkvertragsrecht in der ab dem 01.01.2002 gültigen Fassung des BGB.

 

§ 2 Preise

1.
Maßgeblich sind die bei Bestellung geltenden Konditionen und Preislisten.

2.
Preise gelten nur bei schriftlicher Bestätigung als Festpreise   und verstehen sich zzgl. der bei Leistung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.
Steigen nach Vertragsschluss durch uns nicht beeinflussbare Kosten wie Kommunikationsentgelte um mehr als 10 %, können wir für Leistungen mit Fälligkeit später als vier Monate nach Vertragsschluss die Preise auf den Tag der Leistungserbringung entsprechend erhöhen.

 

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

1.
Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Durchführung unserer Leistungen notwendigen Informationen vollständig und zutreffend beizustellen und insbesondere den von ihm gewünschten Leistungsumfang zu spezifizieren. Werden Teile der Vorgaben vom Kunden definitiv nicht ausreichend spezifiziert, wird Blackbit digital Commerce eine funktionierende Lösung erstellen, die dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Änderungswünsche sind kostenpflichtige Autorenkorrekturen.

2.
Soweit unsere Leistungen einen Zugang zur EDV des Kunden erfordern, hat dieser den ungehinderten Zugang sicherzustellen, dies im Regelfall durch unmittelbare Zugriffsmöglichkeit mittels DFÜ.

3.
Bei Leistungserbringung hat der Kunde auf unsere Anforderung qualifizierte Mitarbeiter beizustellen. Verfügen die beigestellten Mitarbeiter unserer Ansicht nach nicht über eine ausreichende Qualifikation, so können wir den Austausch der Mitarbeiter innerhalb angemessener Frist fordern.

4.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Datenbestände bei Probeläufen oder sonstigen Eingriffen in sein Datensystem in geeigneter Form zu sichern oder für Probeläufe von seinen Netzwerken isolierte Systeme zur Verfügung zu stellen. Er hat uns auf eventuell nicht erfolgte Datensicherungen oder sonstige Gefährdungen von Datenbeständen hinzuweisen. Daraus entstehende Datenverluste ersetzen wir nicht.

5.
Der Kunde ist hinsichtlich seiner Pflichten zur Vorleistung verpflichtet. Erbringt er seine Verpflichtungen innerhalb angemessener Frist nicht, können wir vom Vertrag zurücktreten und bis zum Rücktritt erbrachte Leistungen zu der vereinbarten Vergütung anteilig abrechnen. Weitere, gesetzliche Rechte bleiben davon unberührt.

6.
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Passwörter der ihm zur Verfügung gestellten Zugänge sorgfältig und vor den Zugriffen Dritter geschützt aufzubewahren und sie vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Der Kunde haftet gegenüber Blackbit für die Einhaltung der vorstehenden Pflichten. Er stellt die Blackbit digital Commerce GmbH von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten entstehen.

7.
Durch unzureichende Erfüllung dieser Pflichten verursachter Mehraufwand geht zulasten des Kunden. Dies wird allem Anschein nach vermutet, wenn wir einen höheren als den angebotenen Aufwand nachweisen.

8.
Auf Daten, die besonderer Vertraulichkeit unterliegen, hat der Kunde hinzuweisen. Von etwaigen in Anspruchsnahmen Dritter stellt er uns frei.

 

§ 4 Leistungserbringung

1.
Die Einzelheiten der Leistungserbringung ergeben sich aus dem Auftragsformular, der Auftragsbestätigung sowie den Zusatzbedingungen für die zu erbringenden Leistungen.

2.
Wir sind jederzeit befugt, unsere Leistung durch Dritte erbringen zu lassen.

 

§ 5 Gefahrübergang; Liefertermine

1.
Erfolgt die Übermittlung unserer Arbeitsergebnisse zu einem anderen als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über, sobald wir die Arbeitsergebnisse in verkörperter Form an Versandpersonen übergeben oder diese in elektronischer Form für die Übertragung durch ein Datenübertragungsnetz bereitgestellt haben.

2.
Lieferzeiten gelten nur dann als Termine im Sinne des Fixhandelskaufs, wenn sie ausdrücklich als solche bestätigt sind.

3.
Die Nichteinhaltung von Lieferterminen und -fristen berechtigt den Kunden zur Geltendmachung ihm zustehender Rechte erst, nachdem er uns eine angemessene, mindestens 15 Werktage betragende Nachfrist gesetzt hat, es sei denn, dies ist gesetzlich entbehrlich.

4.
Werden wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch unvorhergesehene Umstände gehindert, die trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abwendbar waren, verlängert sich die Lieferfrist um die Zeitdauer der Behinderung. Dies gilt auch bei Arbeitskämpfen, Störungen im eigenen Betriebsablauf, Störungen im Betriebsablauf von Dritten einschließlich Netzwerkbetreibern (soweit eine Ersatzbeschaffung nicht zuzumuten ist) und Störungen durch Maßnahmen der öffentlichen Hand.

5.
Wir sind zur Teillieferung berechtigt, soweit dies den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.

6.
Verlangt keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme oder kommt der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand, der vom Kunden nicht zu vertreten ist,  nicht zustande, gilt die vertragliche Leistung von Blackbit mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen.

7.
Der Rücktritt wegen Vermögensverschlechterung auf unserer Seite nach Vertragsabschluss ist ausgeschlossen.  

 

§ 6 Zahlung

1.
Für jede Leistung, auch eine Teilleistung, erstellen wir eine Rechnung. Soweit es die Zusatzbedingungen vorsehen, ist der Kunde zur Vorauszahlung verpflichtet.

2.
Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig und zu zahlen.

3.
Rechnungsregulierung durch Scheck oder Wechsel erfolgt zahlungshalber und bedarf unserer Zustimmung; Diskont, Wechselspesen und Kosten trägt der Kunde.

4.
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur in Bezug auf eine mängelbehaftete Leistung geltend machen, die auf demselben Vertragsverhältnis mit der Blackbit digital Commerce GmbH beruht.

5.
Bei Zahlungsverzug, rückständigen Verzugszinsen, Scheck- oder Wechselprotest oder wesentlicher Vermögensverschlechterung des Kunden nach Vertragsabschluss dürfen wir Vorkasse für weitere Leistungen verlangen, alle offenen Rechnungen sofort fällig stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber hereingenommenen Wechsel, Barzahlung oder Sicherheit fordern.

6.
Die Berechnung der Verzugszinsen erfolgt gem. § 288 BGB.

7.
Für jede Mahnung berechnen wir eine Gebühr von 10,00 €. Kosten der Rechtsverfolgung einschließlich der anwaltlichen Mahnung trägt der Kunde.

8.
Die Aufrechnung ist nur mit von uns unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

 

§ 7 Leistungsbeschaffenheit und Gewährleistung

1.
Die vertraglich geschuldete Beschaffenheit sowie die Gewährleistung ergeben sich dem Grunde nach aus den jeweiligen Regelungen in den Zusatzbedingungen sowie im Einzelfall aus der Auftragsbestätigung.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

1.
Soweit bei der Leistungserbringung Software endgültig überlassen wird, behalten wir uns das Eigentum an Software bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung, einschließlich eventueller Nebenforderungen aus dem Vertrag – bei Kaufleuten bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung resultierender Forderungen – vor. Wird eine wechselbezügliche Haftung zu unseren Lasten begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Kunden als Bezogenen.

2.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zur Rücknahme der Software berechtigt. Zur Ausübung dieses Rechtes ist es uns erlaubt, Geschäftsräume des Kunden zu den üblichen Geschäftszeiten zu betreten und Einblick in die beim Kunden vorhandenen Datenspeicher zu nehmen. Der Rücktritt vom Vertrag (§ 449 Abs. 2 BGB) gilt dabei als erklärt, wenn wir die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Software herausverlangen. Mit Eingang des Herausgabeverlangens, spätestens jedoch drei Tage nach Absendung, ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich sämtliche Kopien der Software zu vernichten, uns verkörperte Software z. B. in Form einer CD zu übermitteln und die Vernichtung der Kopien an Eides statt zu versichern.

3.
Dem Kunden ist es untersagt, die Software zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Ferner trifft ihn eine sofortige schriftliche Mitteilungspflicht uns gegenüber, wenn Dritte auf die Software zugreifen wollen. Dabei sind uns alle notwendigen Unterlagen, insbesondere eine Ablichtung des Pfändungsprotokolls für eine Intervention, zu übergeben. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die aus einem solchen Zugriff resultieren, insbesondere für alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Vollstreckungsgegenklage (§ 771 ZPO), soweit Dritte diese Kosten nicht ausgleichen können.

4.
Solange der Kunde sich nicht in Verzug befindet, darf er Software weiter veräußern, wenn und soweit die ihm erteilte Lizenz dies gestattet. Er tritt bereits jetzt für diesen Fall sämtliche ihm daraus entstehende Forderungen (einschl. MwSt.) an uns ab.

5.
Der Kunde bleibt treuhänderisch zum Forderungseinzug ermächtigt, wovon jedoch unsere Befugnis selbst einzuziehen unberührt bleibt. Wir werden jedoch keinen Gebrauch davon machen, solange der Kunde vertragstreu ist.

6.
Möchten wir selbst einziehen, hat der Kunde die zur Einziehung der Forderung erforderlichen Angaben zu machen, insbesondere seine Schuldner zu benennen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen sowie die erfolgte Abtretung bekannt zugeben.

7.
Mit Zahlungseinstellung oder Insolvenzantrag erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest gilt Gleiches.

 

§ 9 Haftung

1.
Wir haften für von uns oder unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden unbeschränkt bei Vorliegen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2.
In Fällen von leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf), jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren, unmittelbaren und vertragstypischen Schäden, sofern keine größeren Schäden nachgewiesen werden.

3.
Die gesetzliche Haftung bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und im Falle von Arglist bleibt von den Haftungsbeschränkungen unberührt. Ebenso unberührt bleiben gesetzliche Gewährleistungsansprüche.

4.
Bei Verzug haften wir pro Woche auf 0,5 % des Auftragswertes, insgesamt jedoch höchstens auf 10 %. Ferner beschränken sich Ersatzansprüche auf den Ersatz nachgewiesener Mehrkosten (Deckungskauf oder Ersatzvornahme auf Basis dreier Vergleichsangebote).

5.
Im Falle des Datenverlustes haften wir nur für die Kosten der Wiederherstellung der Daten, nicht jedoch für eventuell entstehende Folgeschäden, es sei denn, uns sind Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen.

6.
Für die Haftung aus Eingriff in Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter stellt der Kunde uns von der Inanspruchnahme Dritter frei, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Gleiches gilt für Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen.

 

§ 10 Modellschutz

1.
Der Kunde darf ihm überlassene Software nicht nachahmen oder nachahmen lassen und Nachahmungen vertreiben; dies gilt auch, soweit § 69a) UrhG nicht greift. Im Fall der Zuwiderhandlung stehen uns als Konventionalstrafe 100 % der Lizenzgebühr zu (nach der zum Verstoßzeitpunkt geltenden Preisliste). Ein Schadenersatzanspruch bleibt davon unberührt; eine Anrechnung findet nicht statt.

 

§ 11 Datenschutz

1.
Die Blackbit digital Commerce GmbH weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass die Blackbit digital Commerce GmbH, die auf den Servern abgelegten Daten jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren.

2.
Die Blackbit digital Commerce GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten, soweit dies zu administrativen Zwecken notwendig ist. Hierbei werden die daraus folgenden Anforderungen des BDSG und des TDDSG berücksichtigt.

 

§ 12 Vertraulichkeit

1.
Alle uns im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden, erkennbar oder als solche bezeichneten vertraulichen Informationen und Unterlagen werden gegenüber Dritten geheim gehalten und so verwahrt, dass ein Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen ist.

 

§ 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

1.
Erfüllungsort für die Zahlung des Kaufpreises sowie für die sonstigen Leistungen des Kunden ist stets unser Geschäftssitz. Erfüllungsort für unsere Leistungen ist ebenfalls unser Geschäftssitz.

2.
Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als Gerichtsstand Göttingen vereinbart.

3.
Es gilt deutsches Recht unter Einschluss des UN-Kaufrechtes (CISG).

 

§ 14 Wirksamkeit der Bestimmungen

1.
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner vorstehender Klauseln bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

Zusatzbedingungen Webdesign

§ 1 Vertragsgegenstand

1.
Der Kunde beauftragt uns mit der Konzeption und Erstellung einer Website. Dies umfasst:

  • die Konzeption
  • die grafische Gestaltung
  • die Entwicklung und Einbindung der Inhalte und Funktionen sowie
  • die technische Umsetzung und Programmierung der Website.

2.
Das Erstellen einer Programmdokumentation ist nur dann Vertragsgegenstand, wenn das Angebot eine solche Dokumentation ausweist („Style+Design-Guide“). Nicht zum Vertragsgegenstand gehören redaktionelle Arbeiten, das Verfassen und Erfassen von Daten und Texten und die Aktualisierung von Daten, Inhalten, Programmierung oder Software nach Abnahme der Website sowie die Wartung und Pflege der Website.  

 

§ 2 Leistungserbringung

1. Planungsphase

a)
Der Erstellungstätigkeit wird eine Planungsphase vorangestellt. Ziel dieser Planungsphase ist es, in enger Zusammenarbeit mit dem Kunden die Inhalte, die grafische Gestaltung und das Design der Website sowie die Anforderungen an die Funktionalität, den Aufbau und die Navigationsführung der Website zu erarbeiten und für die spätere Erstellung verbindlich festzulegen. Etwaige Lücken in den kundenseitigen Vorgaben ergänzen wir, soweit dies zur Erzielung der Funktionalität nach dem Stand der Technik erforderlich ist. Auf die Ergänzung der kundenseitigen Vorgaben weisen wir hin.

b)
Im Rahmen der Planungsphase werden wir das Layout der Website, die Gestaltung und Anordnung der in die Website einzubindenden Inhalte, eine Festlegung der Verfahren durch Beschreibung der vom Kunden gewünschten Funktionen, der Aufgaben, der Schnittstellen und des Zusammenwirkens der Funktionen sowie der von ihnen benötigten und zu erzeugenden Informationen, Angaben über die Verwendung von Standard-Software/Software-Tools und Entwicklungstools, Angaben über die zu erstellenden Dokumentationsunterlagen, Regelungen über Zwischenabnahmen und, soweit möglich, einen Terminplan konzipieren.

 

§ 3 Vergütung

1.
Die Vergütung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand, wobei eine Überschreitung des angebotenen Aufwandes von nicht mehr als 20 % als vereinbart gilt.

2. Konzeptionsphase

a)
Aus den Ergebnissen der Planungsphase werden wir ein erstes, schriftliches Grobkonzept erstellen und dem Kunden .

b)
Nach Vorlage des Grobkonzeptes wird der Kunde binnen 14 Tagen mitteilen, ob und – für den Fall mehrerer Lösungsvorschläge – mit welcher der von uns vorgeschlagenen Lösung(en) zur Umsetzung seiner inhaltlichen Vorgaben, insbesondere den unterbreiteten Vorschlägen zur grafischen und sonstigen künstlerischen Gestaltung der Website, er einverstanden ist. Etwaige Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche wird der Kunde schriftlich unterbreiten.

c)
Im Anschluss an das Grobkonzept erstellen wir auf Basis des Grobkonzeptes und etwaiger weiterer inhaltlicher Vorgaben und Überarbeitungswünsche des Kunden ein detailliertes Feinkonzept, welches die vollständige Konzeption der einzelnen Inhalte der Website mit Texten und den Layouts der wichtigsten Seiten enthält.

d)
Das Feinkonzept bedarf der Abnahme durch den Kunden und bildet nach der Abnahme die Grundlage der sich anschließenden Erstellung. Es gilt als abgenommen, sofern der Kunde hiergegen nicht binnen 14 Tagen nach Zugang schriftlich Einwände erhebt.

e)
Wünscht der Kunde eine wesentliche Änderung der Grundlagen des Grobkonzeptes, so sind wir berechtigt, ein aktualisiertes Angebot für die vom Kunden für die Planung und Erstellung der Website zu entrichtende Gesamtvergütung unter Berücksichtigung bereits erfolgter Zahlungen zu unterbreiten. Nimmt der Kunde dieses Angebot nicht an, so können wir gegen Vergütung der bisher erbrachten Leistungen vom Vertrag zurücktreten.

3. Erstellungsphase

a)
Der Kunde wird uns etwaige in die Website einzubindende Inhalte (Texte, Bilder, Musik, Grafiken, Logos, Tabellen etc.) – frei von Rechten Dritter – in der durch das Feinkonzept festgelegten Form zu den dafür dort vorgesehenen Terminen zur Verfügung stellen. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen ist ausschließlich der Kunde für die Beschaffung oder Herstellung solcher Inhalte verantwortlich.

b)
Zur Abnahme der Website wird diese für die im Terminplan vorgesehene Dauer probeweise in das Internet eingespeist. Verläuft dieser Probelauf ohne Beanstandungen, gilt die Website als abgenommen.

4. Aufträge geringeren Umfangs

a)
Im Falle eines Auftragsumfangs unter 10.000 € ist die Blackbit digital Commerce GmbH berechtigt, die oben genannte Vorgehensweise zu verkürzen, um die Verhältnismäßigkeit projektbegleitender und produktiver Arbeiten im Sinne einer optimalen Leistungserbringung zu wahren. In diesem Sinne werden Planung und Konzeption bis zum Feinkonzept in einer Projektphase zusammengefasst.

b)
Die Vergütung hat der Kunde in Teilbeträgen zu zahlen; bei Auftragserteilung 25 %, bei Abschluss der Konzeptionsphase 25 % und 50 % bei Abnahme bzw. Fiktion der Abnahme nach § 2 3b.

 

§ 4 Eingeräumte Rechte

1.
Mit vollständiger Bezahlung räumen wir dem Kunden das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, die Arbeitsergebnisse (Website) im Internet und in anderen Online-Diensten zu nutzen und zu verwerten, insbesondere in Arbeitsspeicher und auf Festplatten eines Internet-Servers sowie gegebenenfalls auf Servern eines Providers zu laden und dort zum Abruf und/oder den Zugriff durch Dritte bereitzuhalten oder bereitzustellen, zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Die Übertragung dieser Nutzungsrechte an Dritte – insbesondere Lizenzierung – bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung. Für den Fall der Feststellung wesentlicher Vertragsverletzungen steht uns das Recht zum Widerruf der vorstehend erteilten Lizenz zu.

2.
Diese Rechtsübertragung schließt die nicht exklusive Lizenz an den von uns verwendeten Standard-Programmiertools und Standard-Programmmodulen mit ein.

3.
Weitergehende Rechte an den Arbeitsergebnissen werden dem Kunden nicht übertragen. Jede Übersetzung, Bearbeitung, Umarbeitung, Verarbeitung oder eine Verwendung des Originals des der Website zugrundeliegenden Computerprogramms oder seines Quellcodes für andere Zwecke als deren Verwendung im Rahmen der vorstehend dem Kunden übertragenen Rechte, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

4.
Im Impressum der Website wird der Kunde Hinweise auf unsere Urheberstellung aufnehmen und er verpflichtet sich, etwaige Urhebervermerke und sonstige Schutzvermerke bei der Nutzung der vertragsgegenständlichen Website unverändert beizubehalten.

 

§ 5 Geschuldete Leistungsbeschaffenheit

1.
Als geschuldet gilt die Übereinstimmung der Website in Struktur und Inhalt mit den Vorgaben des Feinkonzeptes und die Aufnahme der vom Kunden beigestellten Inhalte, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist. Dies schließt auch Abweichungen vom Feinkonzept mit ein, soweit sie nach dem Stand der Technik notwendig sind.

2.
Als geschuldet gilt ferner die Kompatibilität zu der im Pflichtenheft angegebenen Software für Internet-Browser bzw. Betriebssysteme und insbesondere zum dort genannten Redaktionssystem. Enthält das Pflichtenheft keine Angaben zur Software, so gilt die Kompatibilität mit den nach dem Stand der Technik für die Erstellung und den Betrieb der Website erforderlichen Software als vereinbart. Dem Kunden ist bekannt, dass eine Übereinstimmung mit allen technisch denkbaren Kombinationen von Browsern und Betriebssystemen aufgrund der Vielfalt möglicher Konstellationen eine objektiv unmögliche Leistung darstellt.

 

§ 6 Gewährleistung

1.
Wir gewährleisten die Übereinstimmung der Website mit der geschuldeten Leistungsbeschaffenheit. Bei Mängeln nach Abnahme beheben wir nach unserer Wahl die Abweichungen oder erstellen vollständig oder teilweise eine neue Website. Gelingt uns dies nach zweimaligen Versuchen nicht (es sei denn, der Kunde darf von Gesetz wegen bereits zuvor ohne Weiteres zu den Mängelgewährleistungsrechten übergehen), kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, die Vergütung mindern oder Schadenersatz verlangen.

2.
Der Kunde ist verpflichtet, Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Die Mängelanzeige ist mit einer detaillierten Mängelbeschreibung zu versehen. Der Kunde stellt uns auf Anforderung in zumutbarem Umfang Unterlagen, Informationen und sonstige Unterstützung zur Verfügung, die wir zur Beurteilung und Beseitigung der aufgetretenen Mängel benötigen.

3.
Die Gewährleistung entfällt, sofern der Kunde die von uns erstellte Website ändert oder bearbeitet oder von Dritten ändern oder bearbeiten lässt. Gleiches gilt, wenn der Kunde aufgetretene Mängel selbst zu beheben versucht oder versucht, von Dritten beheben zu lassen. Ausgenommen davon sind redaktionelle Inhalte, die der Kunde selbst mit einem von Blackbit dafür freigegebenen Redaktionssystem eingepflegt hat.

 

Zusatzbedingungen Softwareerstellung

§ 1 Vertragsgegenstand

1.
Der Kunde beauftragt uns mit der Erstellung von Software nach beigestellter Leistungsbeschreibung.

2.
Das Erstellen eines Programmhandbuchs ist Vertragsgegenstand. Nicht zum Vertragsgegenstand gehören die Aktualisierung von Programmierung oder Software nach Abnahme der Software sowie die Wartung und Pflege.

 

§ 2 Leistungserbringung

1. Leistungsbeschreibung

a)
Der Kunde hat eine Leistungsbeschreibung nach dem Stand der Technik beizustellen, die alle Parameter zu der von ihm gewünschten Software enthält oder nach unserem Ermessen über die Parameter verbindlich Auskunft zu geben. Als verbindlich gelten alle Äußerungen von Mitarbeitern des Kunden, unabhängig von etwaigen Befugnissen aufgrund Organschaft, Prokura oder Vollmacht. 

2. Konzeptionsphase

a)
Wir prüfen die Leistungsbeschreibung auf Schlüssigkeit und Vollständigkeit. Sollten wir dabei Unschlüssigkeit oder Lücken feststellen, so teilen wir dies dem Kunden mit und unterbreiten, soweit möglich, Abhilfevorschläge. Wir dürfen vom Vertrag zurücktreten, soweit für die Erstellung wesentliche Unschlüssigkeit oder Lücken in der Leistungsbeschreibung nicht innerhalb angemessener Frist beseitigt sind.

b)
Auf Wunsch des Auftraggebers wirken wir an einer Revision der Leistungsbeschreibung gegen gesonderte Vergütung auf Tagessatzbasis mit.

3. Erstellungsphase

a)
Grundlage der Erstellung der Software ist die Leistungsbeschreibung evtl. in revidierter Fassung.

b)
Auf Verlangen des Kunden erstatten wir Bericht über den Stand der Entwicklung und stellen präsentationsfähige Vorversionen zur Verfügung. Falls das Erstellen einer solchen präsentationsfähigen Vorversion zusätzlichen Aufwand bedeutet, werden wir diesen auf Tagessatzbasis in Rechnung stellen.

c)
Wir erstellen eine dem Stand der Technik entsprechende Dokumentation der entwickelten Software und der Entwicklungsschritte, die für den Kunden zur Einsichtnahme bereitgehalten wird.

d)
Die Erstellungsphase schließt ab mit der durch uns erklärten Freigabe der Software zur Abnahme und Übermittlung der Software einschließlich Quellcode per E-Mail und/oder per kopierfähigem Datenträger, wobei die Software mit einem Schutz gegen die mehr als einmalige Installation versehen sein darf.

4. Abnahme der Software

a)
Wenn wir die Software zur Abnahme freigegeben haben, hat der Kunde sich innerhalb von 7 Tagen zur Abnahme zu erklären. Die Inbetriebnahme außerhalb von Testläufen gilt als Abnahme.

b)
Im Kontext der Abnahme sind die nach dem Stand der Technik üblichen Testläufe oder andere zur Überprüfung der Softwarequalität sachdienliche Maßnahmen z. B. durch Implementierung der Software in Testsysteme durchzuführen.

c)
Die Ergebnisse der Testläufe hat der Kunde zu dokumentieren; Mängel in der Dokumentation gehen zu seinen Lasten. Fehlt eine Dokumentation der Testläufe, wird die Mangelfreiheit der Software vermutet.

 

§ 3 Vergütung

a)
Die Vergütung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand, wobei eine Überschreitung des angebotenen Aufwandes von nicht mehr als 20 % als vereinbart gilt.

b)
Die Vergütung hat der Kunde in Teilbeträgen zu zahlen; bei Auftragserteilung 1/3, bei Fertigstellung 1/3 und 1/3 bei Abnahme.

 

§ 4 Eingeräumte Rechte

1.
Mit vollständiger Bezahlung räumen wir dem Kunden das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, die Software für die Zwecke entsprechend der Leistungsbeschreibung zu nutzen, insbesondere auf in eigener Verfügungsbefugnis stehende Arbeitsspeicher und Festplatten zu laden und zu vervielfältigen. Die Übertragung dieser Nutzungsrechte an Dritte – insbesondere die Unterlizenzierung – bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung. Die Ausschließlichkeit bezieht sich nur auf die Bestandteile der Software, die für den Kunden erstellt wurden.

2.
Weitergehende Rechte an den Arbeitsergebnissen werden dem Kunden nicht übertragen. Untersagt ist jeder Verkauf, jede Vermietung oder Verleihung der Software. Jede Übersetzung, Bearbeitung, Umarbeitung, Verarbeitung, öffentliche Zugänglichmachung oder sonstige Verwendung der Software für andere Zwecke als deren Verwendung im Rahmen der vorstehend dem Kunden übertragenen Rechte, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

3.
Eine Dekompilierung der Software darf nur zum Zweck der Herstellung der Kompatibilität der Software mit vom Kunden genutzter Software erfolgen und bedarf der vorherigen Zustimmung, es sei denn, eine Zustimmung durch uns ist innerhalb einer angemessenen Frist nicht zu erhalten, z. B. für den Fall der Insolvenz.

4.
Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für die zur Software erstellten Handbücher oder sonstige Dokumentationen, auch wenn diese nicht dem Urheberrecht unterliegen.

 

§ 5 Geschuldete Leistungsbeschaffenheit

1.
Wir schulden die Erstellung einer Software auf Grundlage der Leistungsbeschreibung, die auf marktgängigen Datenverarbeitungssystemen unter üblichen Anwendungsbedingungen in der Lage ist, die darin festgelegten Parameter zu erfüllen. Maßstab der Entwicklung ist der Stand der Technik bezogen auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

 

§ 6 Gewährleistung

1.
Wir gewährleisten die Übereinstimmung mit der geschuldeten Leistungsbeschaffenheit. Bei Mängeln nach Abnahme beheben wir nach unserer Wahl die Abweichungen oder erstellen vollständig oder teilweise eine neue Software. Gelingt uns dies nach zweimaligen Versuchen nicht (es sei denn, der Kunde darf von Gesetzes wegen ohne Weiteres zu den Mängelgewährleistungsrechten übergehen), kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, die Vergütung mindern oder Schadenersatz verlangen.

2.
Der Kunde ist verpflichtet, Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung mit einer detaillierten Mängelbeschreibung schriftlich anzuzeigen. Der Kunde stellt uns auf Anforderung in zumutbarem Umfang Unterlagen, Informationen und sonstige Unterstützung zur Verfügung, die wir zur Beurteilung und Beseitigung der aufgetretenen Mängel benötigen.

3.
Die Gewährleistung entfällt, sofern der Kunde die von uns erstellte Software ändert oder bearbeitet oder von Dritten ändern oder bearbeiten lässt. Gleiches gilt, wenn der Kunde aufgetretene Mängel selbst zu beheben versucht oder versucht, von Dritten beheben zu lassen.  

 

Zusatzbedingungen Softwareverkauf

§ 1 Vertragsgegenstand

1.
Vertragsgegenstand ist die Überlassung von Software und die Einräumung von Nutzungs- und Verwertungsrechten hieran.

 

§ 2 Leistungserbringung

1.
Die Software wird ohne Quellcode nur mit Objektcode per E-Mail und/oder per kopierfähigem Datenträger an den Kunden übergeben, wobei die Software mit einem Schutz gegen die mehr als einmalige Installation versehen sein darf.

 

§ 3 Eingeräumte Rechte

1.
Mit vollständiger Bezahlung räumen wir dem Kunden das einfache, nicht ausschließliche zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, die Software für die Zwecke entsprechend der Leistungsbeschreibung zu nutzen, insbesondere in Arbeitsspeichern und auf Festplatten zu laden und zu vervielfältigen, insbesondere zu Sicherungszwecken. Die Übertragung dieser Nutzungsrechte an Dritte – insbesondere Lizenzierung – bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

2.
Weitergehende Rechte an den Arbeitsergebnissen werden dem Kunden nicht übertragen. Untersagt ist jeder Verkauf, jede Vermietung oder Verleihung der Software. Jede Übersetzung, Bearbeitung, Umarbeitung, Verarbeitung, öffentliche Zugänglichmachung oder sonstige Verwendung der Software für andere Zwecke als deren Verwendung im Rahmen der vorstehend dem Kunden übertragenen Rechte, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

3.
Eine Dekompilierung der Software darf nur zum Zweck der Herstellung der Kompatibilität der Software mit vom Kunden genutzter Software erfolgen und bedarf der vorherigen Zustimmung, es sei denn, eine Zustimmung durch uns ist innerhalb einer angemessenen Frist nicht zu erhalten z. B. für den Fall der Insolvenz.

4.
Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für die zur Software erstellten Handbücher oder sonstige Dokumentationen, auch wenn diese nicht dem Urheberrecht unterliegen.

5.
Die eingeräumten Rechte beziehen sich grundsätzlich nur auf die Nutzung an einem Rechner (Lizenz), es sei denn, der Kunde hat eine Mehrfach-Lizenz erworben. Die von der Blackbit digital Commerce GmbH erhobenen Lizenzgebühren richten sich nach der Häufigkeit der Nutzung (Anzahl gleichzeitiger Besuche, Concurrent Sessions). Nutzt der Kunde ohne entsprechende Lizenz die Software an mehr als einem Rechner oder überschreitet die Nutzung die in der Lizenz vorgesehenen Häufigkeit, hat er ohne Weiteres die entsprechenden Lizenzgebühren versehen, mit einem Aufschlag von 50 % zu entrichten. Etwaige Nachzahlungen sind sofort zur Zahlung fällig.

 

§ 4 Vergütung

1.
Maßgeblich für die Vergütung ist die jeweils für die Laufzeit des Vertrages gültige Preisliste.

 

§ 5 Geschuldete Leistungsbeschaffenheit

1.
Wir schulden eine Software nach der Beschaffenheit, wie sie sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung und dem Stand der Technik zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ergibt; Updates oder Upgrades nach Vertragsabschluss berühren die geschuldete Beschaffenheit grundsätzlich nicht. Die Eignung der Software für einen bestimmten Verwendungszweck ist nicht geschuldet, es sei denn, ein solcher ergibt sich unmittelbar aus der Produktbeschreibung. Die Bezugnahme auf Anwendungsbeispiele oder technische Normen bildet keine Beschreibung der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit.

 

§ 6 Gewährleistung

1.
Wir gewährleisten die Übereinstimmung mit der geschuldeten Leistungsbeschaffenheit. Bei Mängeln beheben wir nach unserer Wahl die Abweichungen oder erstellen vollständig oder teilweise eine neue Leistung. Gelingt uns dies nach zweimaligen Versuchen nicht (es sei denn, der Kunde darf von Gesetzes wegen ohne Weiteres zu den Mängelgewährleistungsrechten übergehen), kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, die Vergütung mindern oder Schadenersatz verlangen.

2.
Der Kunde ist verpflichtet, Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Die Mängelanzeige ist mit einer detaillierten Mängelbeschreibung zu versehen. Der Kunde stellt uns auf Anforderung in zumutbarem Umfang Unterlagen, Informationen und sonstige Unterstützung zur Verfügung, die wir zur Beurteilung und Beseitigung der aufgetretenen Mängel benötigen

3.
Die Gewährleistung entfällt, sofern der Kunde die von uns erstellte Software ändert oder bearbeitet oder von Dritten ändern oder bearbeiten lässt. Gleiches gilt, wenn der Kunde aufgetretene Mängel selbst zu beheben versucht oder versucht, von Dritten beheben zu lassen.

 

Zusatzbedingungen Fernnutzung von Software (ASP)

§ 1 Vertragsgegenstand

1.
Vertragsgegenstand ist die Einräumung von Rechten für die Fernnutzung an Software sowie die damit jeweils beauftragten Dienstleistungen und Services: Webdesign, Providerdienste und Softwarepflege.

 

§ 2 Leistungserbringung

1.
Mit der vollständigen Bezahlung einer einmaligen Einrichtungspauschale und einer Mietsicherheit in der Höhe von drei Monatsmieten erstellt die Blackbit digital Commerce GmbH die Konzeption einer für den Betrieb der Software geeigneten Website, erstellt diese oder passt eine bestehende Website für den anschließenden Betrieb der Software an. Blackbit räumt dem Kunden ein für die Vertragslaufzeit nicht ausschließliches Recht zu Nutzung der Software entsprechend der Leistungsbeschreibung auf den von Blackbit beigestellten Servern ein. Für die Nutzung der Software betreibt die Blackbit digital Commerce GmbH für den Kunden eine Betriebsumgebung hostet, die Software auf dieser Betriebsumgebung und leistet Softwarepflege in Form von technischem Support und Bereitstellung von Updates.

 

§ 3 Leistungsbeschaffenheit

1.
Die vertraglich geschuldete Beschaffenheit sowie die Gewährleistung ergeben sich dem Grunde nach aus den jeweiligen Regelungen in den Zusatzbedingungen für:

  • Webdesign
  • Softwarepflege
  • Providerdienste
  • sowie im Einzelfall aus der Auftragsbestätigung.

§ 4 Vergütung

1.
Als Vergütung zahlt der Kunde der Blackbit digital Commerce GmbH einen monatlichen Pauschalbetrag zuzüglich einer einmaligen Einrichtungspauschale.

 

§ 5 Laufzeit

1.
Der Vertrag über Fernnutzung von Software kann mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Unterbleibt die Kündigung, verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate. Die Kündigungserklärung ist schriftlich abzugeben.

 

§ 6 Vorzeitige Kündigung

1.
Der Kunde kann den Vertrag vor Ende einer bestimmten Laufzeit kündigen, soweit die Nutzung der Software wirtschaftlich keinen Nutzen mehr hat, z. B. weil Personalkapazitäten zur
Seitenaktualisierung fehlen. Für den Fall der außerordentlichen Kündigung zahlt der Kunde pauschalen Schadenersatz in Höhe der Einrichtungspauschale zuzüglich des bis Ende der Laufzeit fälligen monatlichen Pauschalbetrages abzüglich nicht mehr anfallender variabler Kosten.

 

§ 7 Gewährleistung und Haftung

1.
Die Gewährleistungshaftung auf Grundlage der § 536a) ff. BGB wird ausgeschlossen. Im Weiteren gewährleistet Blackbit die Einhaltung bestimmter technischer Parameter nur, soweit dies in der Leistungsbeschreibung zum Ausdruck gebracht wird.

2.
Blackbit handelt nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage des Standes der Technik. Die Haftung von Blackbit außerhalb der Gewährleistung aus diesem Vertrag ist für vorhersehbare Schäden auf den Gesamtbetrag beschränkt, den der Kunde während zwölf Monaten Laufzeit zu zahlen hat. Im Falle des Datenverlustes haftet Blackbit nur für die Kosten der Wiederherstellung der Daten, nicht jedoch für etwa entstehende Folgeschäden, es sei denn, Blackbit sind Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen oder es handelt sich um Schäden an Leben, Körper, Gesundheit.

 

Zusatzbedingungen Softwarepflege

§ 1 Vertragsgegenstand

1.
Wir übernehmen je nach Auftragsumfang entweder die Bereitstellung von Updates oder technischem Support für die von uns gelieferte Software gegen gesonderte Vergütung.

 

§ 2 Leistungsumfang Updates

1.
Updates sind Modifikationen unserer Software in Funktionalitäten und/oder Leistungskapazitäten, die durch eine Änderung der Versionsnummer vor dem Dezimalpunkt gekennzeichnet sind.

2.
Geleistet wird die Bereitstellung des Updates nach vorheriger Ankündigung auf der Grundlage der Software ohne individuelle Anpassung.

3.
Soweit der Kunde einen Fernwartungszugang (SSH, FTP oder kundenspezifisch) bereitstellt, erfolgt die Installation kostenfrei. Andernfalls wird der Aufwand, auch der Aufwand evtl. erforderlicher individueller Anpassungen des Updates gesondert entsprechend unserer Preisliste abgerechnet.

4.
Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunden am Update Verwertungsrechte entsprechend den Bestimmungen zum Softwarekauf.

 

§ 3 Leistungsumfang technischer Support

1.
Der technische Support beinhaltet die Beantwortung von per E-Mail oder Telefon gestellten Fragen durch uns, die über die Beseitigung von Störungen im Rahmen einer Mängelgewährleistung hinausgehen (Hilfsdienst). Überdies beinhaltet der technische Support die Bereitstellung von Revisionen d. h. Modifikationen unserer Software, die durch fortlaufende Nummern hinter dem Punkt der Versionsnummer gekennzeichnet sind.

2.
Während der Vertragslaufzeit kann der Kunde unseren Hilfsdienst von Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 17.00 Uhr und Freitag von 9.00 bis 13.00 Uhr nutzen. Die Fragen können in deutscher oder englischer Sprache gestellt werden.

3.
Je nach beauftragtem Support-Level ist eine bestimmte Reaktionszeit geschuldet und können die Fragen in unterschiedlichem zeitlichem Umfang sowie von unterschiedlichen Ansprechpartnern des Kunden gestellt werden.

4.
Ein in zeitlichem Umfang über den beauftragen Support-Level gehende Inanspruchnahme wird gesondert mit anteiligen Tagessätzen nach aktueller Preisliste abgerechnet.

5.
Auf unsere Anforderung hinterlegt der Kunde vollständige Informationen über die Konfiguration und Topologie seines Computersystems und Netzwerkes und dessen Systemeinstellung. Jede Veränderung an den hinterlegten Informationen hat der Kunde uns unverzüglich anzuzeigen.

6.
Soweit unsere Geschäftsbedingungen keine Regelung treffen, gilt Dienstvertragsrecht.

 

§ 4 Vergütung

1.
Maßgeblich für die Vergütung ist die jeweils für die Laufzeit des Vertrages gültige Preisliste.

 

§ 5 Geschuldete Leistungsbeschaffenheit

1.
Wir schulden ein Update nach der Beschaffenheit, wie sie sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung und dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Erstellung des Updates ergibt. Die Eignung des Updates für einen bestimmten Verwendungszweck ist nicht geschuldet, es sei denn, ein solcher ergibt sich unmittelbar aus der Produktbeschreibung. Die Bezugnahme auf Anwendungsbeispiele oder technische Normen bildet keine Beschreibung der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit.

2.
Beratungsleistungen erbringen wir nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der uns vom Kunden übermittelten Informationen, die wir als zutreffend unterstellen.

3.
Wir beseitigen Störungen nach dem Stand der Technik. Für die Sicherung des Datenbestandes ist alleine der Kunde verantwortlich.

 

§ 6 Gewährleistung für Updates

1.
Wir gewährleisten die Übereinstimmung mit der geschuldeten Leistungsbeschaffenheit. Bei Mängeln beheben wir nach unserer Wahl die Abweichungen oder erstellen vollständig oder teilweise eine neue Leistung. Gelingt uns dies nach zweimaligen Versuchen nicht (es sei denn, der Kunde darf von Gesetzes wegen ohne Weiteres zu den Mängelgewährleistungsrechten übergehen), kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, die Vergütung mindern oder Schadenersatz verlangen.

 2.
Der Kunde ist verpflichtet, Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung mit einer detaillierten Mängelbeschreibung schriftlich anzuzeigen. Der Kunde stellt uns auf Anforderung in zumutbarem Umfang Unterlagen, Informationen und sonstige Unterstützung zur Verfügung, die wir zur Beurteilung und Beseitigung der aufgetretenen Mängel benötigen.

3.
Die Gewährleistung entfällt, sofern der Kunde die von uns erstellte Software ändert oder bearbeitet oder von Dritten ändern oder bearbeiten lässt. Gleiches gilt, wenn der Kunde aufgetretene Mängel selbst zu beheben versucht oder versucht, von Dritten beheben zu lassen.

 

§ 7 Laufzeit

1.
Der Vertrag über Softwarepflege läuft für ein Jahr und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Kündigungserklärung ist schriftlich abzugeben.

 

Zusatzbedingungen Providerdienste

§ 1 Vertragsgegenstand

1.
Der Kunde beauftragt uns mit folgender/folgenden Leistungen:

  • Hosting
  • E-Mail-Service
  • Nutzerstatistik
  • Domainverwaltung.

§ 2 Leistungserbringung

1. Verfügbarkeit

a)
Die Blackbit digital Commerce GmbH gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 99 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Blackbit liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist. Die Blackbit digital Commerce GmbH kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordert.

2. Transfervolumen

a)
Soweit nicht anders vereinbart, ist ein Datentransfervolumen von einem Gigabyte pro Monat enthalten. Das genutzte Datentransfervolumen ergibt sich aus der Summe allen mit dem Kundenauftrag in Verbindung stehenden Datentransfers (z. B. Mails, Download, Upload, Webseiten). Für die Feststellung des Datentransfervolumens entspricht ein Gigabyte eintausend Megabyte, ein Megabyte eintausend Kilobyte, und ein Kilobyte eintausend Byte.

3. Hosting

a)
Wir speichern alle erforderlichen Dateien zur Erzeugung der Website des Kunden auf den uns zur Verfügung stehenden Servern ab und stellen nach gesonderter Vereinbarung zusätzlichen Speicherplatz zur Verfügung.

b)
Der Kunde ist verpflichtet, seine Internet-Seite so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z. B. durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. Blackbit digital Commerce ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. Blackbit digital Commerce wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren. Blackbit digital Commerce wird die betreffenden Seiten wieder zugänglich machen, wenn der Kunde Blackbit digital Commerce nachweist, dass die Seiten so umgestaltet wurden, dass sie den obigen Anforderungen genügen.

c)
Jedes Web-Hosting-Angebot enthält ein definiertes Inklusive-Datentransfervolumen pro Monat. Volumen für zusätzlichen Datentransfer wird die Blackbit digital Commerce GmbH im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit des Rechenzentrums unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber den anderen Kunden für ein zusätzliches Entgelt, dessen Höhe sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt, zur Verfügung stellen.

d)
Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Internet-Seite eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z. B. dann bestehen kann, wenn auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt die Blackbit digital Commerce GmbH von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.

e)
Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz, dort eingeblendete Banner sowie der Bezeichnung seiner E-Mail-Adresse nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornografischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, welche pornografische und/oder erotische Inhalte (z. B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verspricht der Kunde der Blackbit digital Commerce GmbH unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in der Höhe von 5.050,00 (in Worten: fünftausendfünfzig) Euro.

f)
Blackbit digital Commerce ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenz des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß den oben genannten Regelungen unzulässig sind, ist die Blackbit digital Commerce GmbH berechtigt, den Tarif zu sperren. Die Blackbit digital Commerce GmbH wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.

4. E-Mail-Service

a)
Wir stellen dem Kunden einen E-Mail-Service zur Verfügung, der es technisch ermöglicht, Nachrichten zu empfangen und zu versenden. Der Kunde hat in seine E-Mail-Postfächer eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen. Die Blackbit digital Commerce GmbH behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurückzusenden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind. Die Vorhaltezeit für E-Mails beträgt mindestens 80 Tage.

b)
Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. „Spamming“). Verletzt der Kunde die vorgenannte Pflicht, so ist die Blackbit digital Commerce GmbH berechtigt, den Zugang zum Server unverzüglich zu sperren.

5. Nutzerstatistik

a)
Die Blackbit digital Commerce GmbH stellt dem Kunden eine aussagekräftige Nutzungsstatistik nach dem Stand der Technik über den Zugriff Dritter auf die Website einschließlich einer entsprechenden Auswertung sowie über die Inanspruchnahme des E-Mail-Services zum Abruf bereit.

6. Domainverwaltung

a) 
Die unterschiedlichen Top-Level-Domains („Endkürzel“) werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die Vergabebindungen und Richtlinien der jeweiligen zuständigen Organisationen. Sind .de-Domains Gegenstand des Vertrages gelten die DENIC-Registrierungsbedingungen und Richtlinien.

b)
Bei der Beschaffung und Pflege von Domains wird Blackbit im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Blackbit hat keinen Einfluss auf die Domainvergabe und übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains zugeteilt werden, frei von den Rechten Dritter sind und auf Dauer Bestand haben.

c)
Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde der Blackbit digital Commerce GmbH, deren Angestellte und Erfüllungsgehilfen, die jeweilige Organisation zur Vergabe von Domains sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen frei.

d)
Der Kunde ist verpflichtet, der Blackbit digital Commerce GmbH einen etwaigen Verlust seiner Domain unverzüglich anzuzeigen. Beabsichtigt der Kunde den Rückerwerb seiner Domain von einem Dritten, so ist er verpflichtet, der Blackbit digital Commerce GmbH unverzüglich über die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Dritten zu unterrichten, Anfragen von der Blackbit digital Commerce GmbH über den Stand der Verhandlungen mit dem Dritten zu beantworten und der Blackbit digital Commerce GmbH das vorrangige Recht zum Rückerwerb für den Kunden einzuräumen, wenn und soweit dies die Interessen des Kunden nicht unbillig beeinträchtigt.

7. Service und Support

a)
Die Blackbit digital Commerce GmbH stellt dem Nutzer von Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 17.00 Uhr und Freitag von 9.00 bis 13.00 Uhr einen Kundenservice zur Verfügung, um etwaige Fehler in der Zugriffsmöglichkeit auf den Hostserver sofort oder, falls dies objektiv nicht möglich ist, innerhalb von längstens 24 Stunden zu beseitigen.

 

§ 3 Geschuldete Leistungsbeschaffenheit

1.
Sämtliche Leistungen werden nach dem zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden Stand der Technik erbracht. Für den Inhalt der Dateien, die der Kunde uns zur Erzeugung der Website und zur Speicherung auf dem Hostserver zur Verfügung stellt, ist dieser verantwortlich. Er verpflichtet sich, in diese Dateien keine rechtswidrigen Inhalte aufzunehmen.

 

§ 4 Vergütung

1.
Maßgeblich für die Vergütung ist die jeweils für die Laufzeit des Vertrages gültige Preisliste.

 

§ 5 Gewährleistung

1.
Der Nutzer hat Mängel innerhalb von 3 Werktagen per Fax, E-Mail oder Brief zu rügen. Er kann die sofortige Nachbesserung verlangen. Erbringen wir nicht innerhalb von 48 Stunden eine zufriedenstellende Nachbesserung, so ist der Kunde wahlweise zur fristlosen Vertragskündigung oder zur Minderung berechtigt. Sollte die Frist von 48 Stunden sich als objektiv zu knapp bemessen erweisen, so verlängert sich die Frist zur Nachbesserung um einen angemessenen Zeitraum.

 

§ 6 Laufzeit

1.
Der Providervertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Monatsende zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

2.
Die Blackbit digital Commerce GmbH ist berechtigt, die Domain nach Wirksamkeit der Kündigung freizugeben. Damit erlöschen auch alle Rechte des Kunden aus der Registrierung der Domain.

3.
Werden von Dritten gegenüber der Blackbit digital Commerce GmbH Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung gemäß Ziffer § 2.3.c geltend gemacht, ist die Blackbit digital Commerce GmbH berechtigt, die Domain des Kunden unverzüglich in die Pflege des Registrators zu stellen und die Präsenzen des Kunden zu sperren.

4.
Gegenstand dieses Vertrages sind alle vom Kunden beantragten Domains, soweit sie dem Kunden zugeteilt wurden. Soweit einzelne Domains durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain. Weder für einzelne Domains noch für zusätzliche, einzeln gebuchte Domains erfolgt bei einer vorzeitigen Kündigung eine Erstattung, sofern nicht die Kündigung durch die Blackbit digital Commerce GmbH verschuldet worden ist. Dies gilt ebenso für andere abtrennbare Einzelleistungen oder zusätzlich gebuchte Optionen.

5.
Uns steht ein Zurückbehaltungsrecht an den die Website erzeugenden Dateien oder anderen Bestandteilen der Internet-Präsentation zu.